Landkreis will Land BW zur Kostenübernahme zwingen.

Der Landkreis Karlsruhe möchte das, dass Land sie kosten für die Linien S1, S11, S12 sowie S31 und S32 gemäß Landesstandart übernimmt.
Und möchte dies Gerichtlich ein klagen.



Für die Orte im Kraichtal kann dies aber auch zu Nachteile werden. Weil das Land dann nur noch einmal die Stunde die S31/ S32 bis Karlsruhe fahren lassen kann. Und dafür den 30 Minuten Takt auf der S3 bestellen.
 
Für die Orte im Kraichtal kann dies aber auch zu Nachteile werden. Weil das Land dann nur noch einmal die Stunde die S31/ S32 bis Karlsruhe fahren lassen kann. Und dafür den 30 Minuten Takt auf der S3 bestellen.
Artikel schrieb:
Rund 1,1 Millionen Zug-Kilometer pro Jahr blieben weiterhin in der Verantwortung des Landkreises, da hier der Landkreis Taktverdichtungen vornimmt, die über den Landesstandard aufgrund der hohen Nachfrage hinaus gehen.
 
Vor allem Odenheim leidet ja, da mehr als 8 Verbindungen gestrichen wurden und nur nach Menzingen fahren.
Vor allem sowas muss gestoppt werden. Zumal genau dann Züge gestrichen wurden, wenn die meisten Schüler fahren.
 
Der Landkreis Karlsruhe möchte das, dass Land sie kosten für die Linien S1, S11, S12 sowie S31 und S32 gemäß Landesstandart übernimmt.
Und möchte dies Gerichtlich ein klagen.



Für die Orte im Kraichtal kann dies aber auch zu Nachteile werden. Weil das Land dann nur noch einmal die Stunde die S31/ S32 bis Karlsruhe fahren lassen kann. Und dafür den 30 Minuten Takt auf der S3 bestellen.
Es geht aber vor allem darum, dass der Landesstandard, so wie bei den SWEG-Strecken vom Land bezahlt wird und das darüber hinaus kann ja weiterhin von den Kommunen getragen werden (ein Landkreis ist auch eine Kommune).
 
Vor allem Odenheim leidet ja, da mehr als 8 Verbindungen gestrichen wurden und nur nach Menzingen fahren.
Vor allem sowas muss gestoppt werden. Zumal genau dann Züge gestrichen wurden, wenn die meisten Schüler fahren.
Ob es Kürzungen oder Änderungen gibt steht doch gar nicht fest.
Nur ist es so wer bezahlt, bestimmt auch wann was fährt. Und in der Vergangenheit war Stuttgart (Verkehrsministerium und NVBW) nicht unbedingt gut auf die AVG und das Karlsruher Modell zu sprechen. Sie auch die Eilzüge auf der Kraichgaubahn oder nach Freudenstadt die unbedingt weg mussten.
 
[...]j

Für die Orte im Kraichtal kann dies aber auch zu Nachteile werden. Weil das Land dann nur noch einmal die Stunde die S31/ S32 bis Karlsruhe fahren lassen kann. Und dafür den 30 Minuten Takt auf der S3 bestellen.
Das Land bestellt und bezahlt die S31/ S32 heute schon nach Landesstandard im Netz 47, es könnte zwar seine Abbestelloption ziehen, aber das reicht bei Weitem nicht um die S31 / S32 nur noch einmal pro Stunde zwischen Karlsruhe Hbf und Bruchsal verkehren zu lassen.

Was hat sich denn durch den Ersatz des Eilzuges zwischen Freudenstadt Hbf und Karlsruhe Hbf durch den RE 40 geändert, außer die Fahrzeuge??

Es ist doch eher besser geworden, es gibt deutlich mehr Fahrradstellplätze, es gibt mehr Barrierefreiheit und ein PRM WC im Zug und der RE hat zwischen Rastatt und Karlsruhe Hbf deutlich mehr Möglichkeiten Verspätungen aufzuholen.
 
Vor allem Odenheim leidet ja, da mehr als 8 Verbindungen gestrichen wurden und nur nach Menzingen fahren.
Das wird ja immerhin zum 14. Juni (kleiner Fahrplanwechsel) geändert und etwas gerechter verteilt.

Zug 85188 14:40 Uhr ab Ubstadt Ort fährt neu nach Odenheim, an 14:55 Uhr statt nach Menzingen, an 14:58 Uhr.
Zug 85192 16:40 Uhr ab Ubstadt Ort fährt neu nach Odenheim, an 16:55 Uhr statt nach Menzingen, an 16:58 Uhr.
Zug 85196 18:40 Uhr ab Ubstadt Ort fährt neu nach Odenheim, an 18:55 Uhr statt nach Menzingen, an 18:58 Uhr.

Zug 85191 14:03 Uhr ab Odenheim, nicht mehr aus Menzingen ab 14:00 Uhr, an Ubstadt Ort um 14:18 Uhr
Zug 85911 15:23 Uhr ab Odenheim, nicht mehr aus Menzingen ab 15:20 Uhr, an Ubstadt Ort um 15:38 Uhr
Zug 85197 17:03 Uhr ab Odenheim, nicht mehr aus Menzingen ab 17:00 Uhr, an Ubstadt Ort um 17:18 Uhr
 
Nur ist es so wer bezahlt, bestimmt auch wann was fährt.

Soll heißen dass man deiner Meinung nach nicht zusätzlich dazu weitere Leistungen bestellen kann? Es kann doch unabhängig von der NVBW zusätzlicher Nahverkehr bestellt werden, sonst würden S1/S11/S12 und S31/S32 doch heute auch nicht fahren. Und wenn die NVBW dann mal angenommen für jede Linie einen Stundentakt bestellt, kann der Landkreis ja trotzdem zusätzliche Fahrten bestellen.

Und in der Vergangenheit war Stuttgart (Verkehrsministerium und NVBW) nicht unbedingt gut auf die AVG und das Karlsruher Modell zu sprechen. Sie auch die Eilzüge auf der Kraichgaubahn oder nach Freudenstadt die unbedingt weg mussten.

Um ehrlich zu sein, so sehr ich das Karlsruher Modell bewundere, zum Teil sind die Einkürzungen bzw die Umverteilung auf andere Züge durchaus sinnvoll.
Vorallem bei S71, S81 und S9, also Linien welche überhaupt keine Berührung mit dem Karlsruher Modell haben, sind sinnvoll umzustellen. Die Zweisystemer sind nunmal teuer. Und ein teureres Zweisystem-Fahrzeug auf einer Linie einzusetzen, auf der es seine Vorteile nicht ausspielen kann, ist Geldverschwendung. Auch wenn hier natürlich der Vollständigkeit halber erwähnt werden muss, dass so mancher Fahrplan der auf die Stadtbahn optimiert ist, von einem Vollbahnfahrzeug schwer zu halten ist, zum einen beim Beschleunigen und Bremsen, aber auch mit der Sonderform der PZB mit teils höheren Überwachungsgeschwindigkeiten, punkten die Stadtbahnen natürlich.

Inwieweit andere Kürzungen sinnvoll sind/waren oder nicht, ist natürlich Diskussionswürdig. Ob eine S5 nach Bietigheim Bissingen tatsächlich sinnvoll war, oder eine S8 nach Bondorf, oder ob das nicht über das Ziel hinaus schießt, wie stark man es einkürzt, usw, ist eine Diskussion die ich jetzt nicht weiter vertiefen möchte
 
Was hat sich denn durch den Ersatz des Eilzuges zwischen Freudenstadt Hbf und Karlsruhe Hbf durch den RE 40 geändert, außer die Fahrzeuge??
Das darfst du aber so nicht vergleichen, weil das ist ja der Punkt am aktuell gültigen "Interimskonzept Rastatter Tunnel", der Fahrplan bleibt erst mal, die Züge werden nach Betreiber aufgeteilt. Hat mal mehr mal weniger gut funktioniert, eine Konseuquenz davon ist, dass bspw. seit 2023 jeden Morgen Mo-Fr ein Leerzug Stadtbahn von Freudenstadt nach Forbach tuckert...

Der eigentliche neue Fahrplan ist dann ab diesen Dezember, mit Umstellung des RE auf alle Halte ab Forbach bis Freudenstadt, dafür Entfall einer schnellen Fahrtmöglichkeit in dem Abschnitt.
 
Soll heißen dass man deiner Meinung nach nicht zusätzlich dazu weitere Leistungen bestellen kann? Es kann doch unabhängig von der NVBW zusätzlicher Nahverkehr bestellt werden, sonst würden S1/S11/S12 und S31/S32 doch heute auch nicht fahren. Und wenn die NVBW dann mal angenommen für jede Linie einen Stundentakt bestellt, kann der Landkreis ja trotzdem zusätzliche Fahrten bestellen.
Natürlich kann der Kreis zusätzliche Züge bestellen.
Auf der S1 /S11 auch relativ einfach. Da dort kein anderes EVU fahren kann.

Aber auf der S31/ S32 ist esschon schwieriger. Hier könnte von der NVBW kommen das jeweils nur der Stundentakt zwischen Bruchsal und Menzingen bzw. Odenheim bestellt wird und mehr nicht. Und im Gegenzug auf der S3 den 30 Minuten Takt zwischen Bruchsal und Karlsruhe einführen.

Klar kann der Kreis die Züge auf eigene Rechnung nach Karlsruhe verlängern. Aber die Knotenbahnhöfe sind schon jetzt überlastet, selbst die Strecke Bruchsal- Karlsruhe ist an der Kapazitätsgrenze.
 
Natürlich kann der Kreis zusätzliche Züge bestellen.
Auf der S1 /S11 auch relativ einfach. Da dort kein anderes EVU fahren kann.
Seit wann kann auf der S1/S11 kein anderes EVU außer der AVG fahren? Wie führt dann die UEF GmbH als EVU ihre Fahrten nach Bad Herrenalb/Ittersbach durch, wenn nicht als Dritt EVU??
Aber auf der S31/ S32 ist esschon schwieriger. Hier könnte von der NVBW kommen das jeweils nur der Stundentakt zwischen Bruchsal und Menzingen bzw. Odenheim bestellt wird und mehr nicht. Und im Gegenzug auf der S3 den 30 Minuten Takt zwischen Bruchsal und Karlsruhe einführen.

[...]
Die S3 fährt zwischen Karlsruhe Hbf und Bruchsal schon in einem angenäherten 30 Minuten Takt, aufgrund der unterschiedlichen Haltemuster passt es nicht so ganz zwischen Bruchsal und Karlsruhe Hbf. Würde aber durch den Fernverkehr und den RE73 auch nicht gehen mit einem sauberen 30-Minuten Takt.

Abfahrt in Karlsruhe Hbf der S3 um die Minute 56 und zwischen Minute 16 und 21. Abfahrt in Bruchal der S3 um die Minute 16 und 46.

NVBW bestellt keine Züge und schließt keine Verkehrsverträge ab, das macht das Landesverkehrsministerium von Baden-Württemberg.
 
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Natürlich kann der Kreis zusätzliche Züge bestellen.
Auf der S1 /S11 auch relativ einfach. Da dort kein anderes EVU fahren kann.

Aber auf der S31/ S32 ist esschon schwieriger. Hier könnte von der NVBW kommen das jeweils nur der Stundentakt zwischen Bruchsal und Menzingen bzw. Odenheim bestellt wird und mehr nicht. Und im Gegenzug auf der S3 den 30 Minuten Takt zwischen Bruchsal und Karlsruhe einführen.
Nein kann sie eben nicht, zumal die Zubestelloption vom Land ausdrücklich vorgesehen ist. Bitte hier nicht igerndwelche Dinge ins Netz stellen, welche schlicht und einfach nicht stimmern. Theoretisch könnte sogar die AVG diese Züge eigenwirtschaftlich fahren, dazu braucht es nicht einmal einen Besteller. Das ist zwar aus finanziellen Gründen allerdings nur eine theoritsche option, aber eben machbar.

Und zudem wäre es nicht das erste mal, dass Kommunal ohne beteiligung des Landes dazubestellt wird.

Die NVBW ist nicht der Eigentümer der Infrastruktur, daher entscheidet sie auch nicht darüber was gefahren wird, das machen bei Trassenkonflikten die DB Infrago und die Infrastrukturabteilung der AVG. Und auch diese müssen sich dabei an gewisse Regeln halten.

Zum Rest (S1/S11 und S3) wurde schon alles geschrieben.
 
Um ehrlich zu sein, so sehr ich das Karlsruher Modell bewundere, zum Teil sind die Einkürzungen bzw die Umverteilung auf andere Züge durchaus sinnvoll.
Vorallem bei S71, S81 und S9, also Linien welche überhaupt keine Berührung mit dem Karlsruher Modell haben, sind sinnvoll umzustellen. Die Zweisystemer sind nunmal teuer. Und ein teureres Zweisystem-Fahrzeug auf einer Linie einzusetzen, auf der es seine Vorteile nicht ausspielen kann, ist Geldverschwendung. Auch wenn hier natürlich der Vollständigkeit halber erwähnt werden muss, dass so mancher Fahrplan der auf die Stadtbahn optimiert ist, von einem Vollbahnfahrzeug schwer zu halten ist, zum einen beim Beschleunigen und Bremsen, aber auch mit der Sonderform der PZB mit teils höheren Überwachungsgeschwindigkeiten, punkten die Stadtbahnen natürlich.
Die alte S9 mit Eisenbahnfahrzeugen zu betreiben (für Stadtbahnen konzipierte Haltabstände und Bahnsteiglängen, die nicht zu den fünfteiligen Talent 3 passen), ist nicht nachvollziehbar. Die Stadtbahn war da trotz überflüssiger Strab-Ausrüstung das passende Fahrzeug.
 
Die alte S9 mit Eisenbahnfahrzeugen zu betreiben (für Stadtbahnen konzipierte Haltabstände und Bahnsteiglängen, die nicht zu den fünfteiligen Talent 3 passen), ist nicht nachvollziehbar. Die Stadtbahn war da trotz überflüssiger Strab-Ausrüstung das passende Fahrzeug.
Nein, so einfach ist das nicht.
Die AVG kann nicht einfach nach deren Gusto Strecken ausbauen und danach erzählen, dass "oh wunder" jetzt nur noch deren Stadtbahnen dort fahren können. Dies ist Vergabe- und finanzierungstechnisch einfach nicht möglich.

Eine Eisenbahnstrecke hat nach (vereinfachten, da NE-Bahn) Eisenbahnnormen gebaut zu werden, so dass dort jedes Vollbahnfahrzeug dort fahren kann. Ausnahmen sind sehr gut zu begründen. Ein entsprechender Sparausbau, wie die AVG ihn vor Jahren gemacht hat, wäre heute gar nicht mehr möglich und fällt uns ja jetzt mit den unpassenden Signalabständen auch auf die Füße.
 
Die alte S9 mit Eisenbahnfahrzeugen zu betreiben (für Stadtbahnen konzipierte Haltabstände und Bahnsteiglängen, die nicht zu den fünfteiligen Talent 3 passen), ist nicht nachvollziehbar. Die Stadtbahn war da trotz überflüssiger Strab-Ausrüstung das passende Fahrzeug.

Man muss eben Fahrzeuge einsetzen die dort passen, der Talent ist dort nicht optimal, keine Frage. Aber die Stadtbahn hat meiner Meinung nach auf der Strecke der S9/RB71 einfach nichts verloren, das ist Geld zum Fenster rausgeworfen
 
Ob es Kürzungen oder Änderungen gibt steht doch gar nicht fest.
Nur ist es so wer bezahlt, bestimmt auch wann was fährt. Und in der Vergangenheit war Stuttgart (Verkehrsministerium und NVBW) nicht unbedingt gut auf die AVG und das Karlsruher Modell zu sprechen. Sie auch die Eilzüge auf der Kraichgaubahn oder nach Freudenstadt die unbedingt weg mussten.
Das System Karlsruher Modell wurde nicht beerdigt, sondern an den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Sowohl Vergaberechtlich als auch Nachfragemäßig wurde etwas getan, um das Karlsruhe Modell am Leben zu halten, nämlich im Kernraum die Zweisystemfahrten zu behalten und außerhalb des Kernraums die Zugleistungen umgestellt, beibehaltet und sogar ausgeweitet.
Würde das Land nicht gut auf die AVG und das Karlsruher Modell zu sprechen sein, sähe das sicherlich anders aus (bspw. keine durchgehende S4 Karlsruhe Innenstadt - Heilbronn Innenstadt, S7 und S8 komplett auf EBO umgestellt).
Weil das Land schlecht auf das Karlsruher Modell zu sprechen ist, wird vsl. rund um Tübingen/Reutlingen ein weiteres Karlsruher Modell eingeführt (schade um die Abstimmung gegen die Innenstadtanbindung Tübingen, Reutlingen ist aber noch dabei) ;)

NVBW bestellt keine Züge und schließt keine Verkehrsverträge ab, das macht das Landesverkehrsministerium von Baden-Württemberg.
Die NVBW bestellt und verwaltet die Verkehrsverträge im Auftrag des Verkehrsministeriums.

Die alte S9 mit Eisenbahnfahrzeugen zu betreiben (für Stadtbahnen konzipierte Haltabstände und Bahnsteiglängen, die nicht zu den fünfteiligen Talent 3 passen), ist nicht nachvollziehbar. Die Stadtbahn war da trotz überflüssiger Strab-Ausrüstung das passende Fahrzeug.
Die S9 war eine reine EBO-Linie ohne eine Innenstadtanbindung. Warum sollte es nicht nachvollziehbar sein, ausgerechnet diese reine EBO-Linie auf EBO-Züge umzustellen?
Es ist zwar gut, dass mit der Stadtbahn zahlreiche Haltepunkte errichtet wurden. Jedoch mit den kurzen Bahnsteigen ergeben sich Probleme, die Verkehre weiter zu entwickeln (Stichwort aufwärtskompatibel) und müssen aufwändig verlängert/erhöht/barrierefrei bebaut werden.
 
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Nein, so einfach ist das nicht.
Die AVG kann nicht einfach nach deren Gusto Strecken ausbauen und danach erzählen, dass "oh wunder" jetzt nur noch deren Stadtbahnen dort fahren können. Dies ist Vergabe- und finanzierungstechnisch einfach nicht möglich.

Eine Eisenbahnstrecke hat nach (vereinfachten, da NE-Bahn) Eisenbahnnormen gebaut zu werden, so dass dort jedes Vollbahnfahrzeug dort fahren kann. Ausnahmen sind sehr gut zu begründen. Ein entsprechender Sparausbau, wie die AVG ihn vor Jahren gemacht hat, wäre heute gar nicht mehr möglich und fällt uns ja jetzt mit den unpassenden Signalabständen auch auf die Füße.
Wo gibt es auf der S9 (EIU=DB) unpassende Signalabstände? Dort ist alles EBO-konform gebaut. Aber es wurden zur Generierung von Fahrgästen die zusätzlichen Haltepunkte so gebaut, dass die Strecke einen Stadtbahn-Charakter bekommen hatte. Auch das war typisch für das Karlsruher Modell und hat der Strecke die Fahrgastzuwächse (im übrigen mit HVZ-Durchbindungen auf die S4) gebracht.
Vergaberechtlich mag das anders sein, aber gerade dort war der Einsatz von großen EBO-Fahrzeugen für die Fahrgäste ein Schritt zurück.
 
Wo gibt es auf der S9 (EIU=DB) unpassende Signalabstände? Dort ist alles EBO-konform gebaut. Aber es wurden zur Generierung von Fahrgästen die zusätzlichen Haltepunkte so gebaut, dass die Strecke einen Stadtbahn-Charakter bekommen hatte. Auch das war typisch für das Karlsruher Modell und hat der Strecke die Fahrgastzuwächse (im übrigen mit HVZ-Durchbindungen auf die S4) gebracht.
Vergaberechtlich mag das anders sein, aber gerade dort war der Einsatz von großen EBO-Fahrzeugen für die Fahrgäste ein Schritt zurück.
Die Fahrgäste profitieren auf der Strecke im Vergleich zu den Stadtbahnen von mehr Komfort, wie z.B. der barrierefreien Toilette. Auch vom Kapazitätszuwachs profitieren alle Fahrgäste, die Stadtbahnen würden die Zahl der Fahrgäste heutzutage gar nicht mehr auffangen ohne Doppel- oder Dreifachtraktionen.
 
Wo gibt es auf der S9 (EIU=DB) unpassende Signalabstände? Dort ist alles EBO-konform gebaut. Aber es wurden zur Generierung von Fahrgästen die zusätzlichen Haltepunkte so gebaut, dass die Strecke einen Stadtbahn-Charakter bekommen hatte. Auch das war typisch für das Karlsruher Modell und hat der Strecke die Fahrgastzuwächse (im übrigen mit HVZ-Durchbindungen auf die S4) gebracht.
Vergaberechtlich mag das anders sein, aber gerade dort war der Einsatz von großen EBO-Fahrzeugen für die Fahrgäste ein Schritt zurück.
Da ging es runer vielleicht eher um die Murgtalbahn und die unpassende PZB/Bremskraft der 1440er im Vergleich zu den Stadtbahnen, für die auch der Halteabstand unpassender ist.
 
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