Waffenverbot Karlsruhe Hbf bis 15.07.2024

Hallo,

gemäß Allgemeinverfügung der Bundespolizei besteht im Karlsruher Hbf bis zum 15.07.2024 23:59 Uhr (Ende der EM) ein Waffenverbot. Das Mitführen von Hib-, Stich-, und Handfeuerwaffen ist in dieser Zeit verboten und wird bei einem Verstoß mit bis zu 35.000€ Ordnungsgeld geahndet. Unter das Verbot fallen auch Taschenmesser mit einer Klingenlänge von mehr wie 10cm. Eine Ausnahme gilt für Handwerker mit einem Arbeitsauftrag im Hauptbahnhof und für die Gastronomie im Hauptbahnhof.
Man sollte also ggf vor der nächsten Reise das Taschenmesser, sofern immer dabei, auf die Klingenlänge prüfen.
Gruß
 
Tatsächlich ist mir vor einigen Tagen mal am Haupteingang ein nicht allzu großes Schild aufgefallen. Allgemein gehe ich davon aus, dass den meisten Menschen das Verbot beim Betreten eher nicht bewusst ist. Natürlich werden die Meisten auch keine entsprechenden Waffen dabei haben. Gerade bei den Handfeuerwaffen frage ich mich ohnehin, ob die ansonsten erlaubt sind. Haben wir natürlich ein paar Fälle wie der Handwerker, der die Bahn nur für den Arbeitsweg nutzt.
 
Gestern war an jeder Tür am Haupteingang ein Schild angebracht. Bin mir nicht sicher, ob das neu ist oder von mir während des Berufsverkehrs nicht so wahrgenommen wurde. Für mich stellt sich auf jeden Fall die Frage, wie man von der Sache erfahren sollte, wenn man den Hauptbahnhof vom Zug aus betritt.

Waffenverbotszonen erlauben Durchsuchungen auf Waffen ohne Verdacht.
Ich dachte eigentlich, das Verbot gilt nur für offen getragene Waffen. Oder muss die Senioren-Shoppinggruppe nun Angst haben, wegen der gekauften Küchenmesser auf der Heimfahrt Probleme zu bekommen?
 
Gestern war an jeder Tür am Haupteingang ein Schild angebracht. Bin mir nicht sicher, ob das neu ist oder von mir während des Berufsverkehrs nicht so wahrgenommen wurde. Für mich stellt sich auf jeden Fall die Frage, wie man von der Sache erfahren sollte, wenn man den Hauptbahnhof vom Zug aus betritt.


Ich dachte eigentlich, das Verbot gilt nur für offen getragene Waffen. Oder muss die Senioren-Shoppinggruppe nun Angst haben, wegen der gekauften Küchenmesser auf der Heimfahrt Probleme zu bekommen?
Es gibt einen Unterschied (meines Wissens nach) wie man das Messer mitführt. Eingepackt in die Orginalverpackung (also so, dass man nicht einfach an es dran kommt) ist eigentlich kein Mitführen im Sinn des Waffengesetz.

Es ist auch nicht so, dass man jetzt Oma Herta nach Waffen durchsuchen wird.
 
Ich dachte eigentlich, das Verbot gilt nur für offen getragene Waffen. Oder muss die Senioren-Shoppinggruppe nun Angst haben, wegen der gekauften Küchenmesser auf der Heimfahrt Probleme zu bekommen?

"Ein Mitführen eines gefährlichen Gegenstandes liegt vor, wenn die Möglichkeit eines jederzeitigen unmittelbaren Zugriffs am Körper oder in der am Körper getragenen Kleidung oder Tasche gegeben ist oder der Gegenstand in sonstiger Weise körpernah aufbewahrt wird. Ein unmittelbarer Zugriff ist in der Regel nicht anzunehmen, wenn ein gefährlicher Gegenstand in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird."
 
Gestern Abend konnte ich am Osteingang kein Schild sehen. Dafür waren zwei Sicherheitsleute da, welche den Eingang beobachtet haben.
 
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