Was mir in der Diskussion auch deutlich zu kurz kommt ist, dass der Radweg eben nicht über den Bahnübergang geführt wird, sondern vor dem Übergang ganz klar steht, dass man als Radfahrer absteigen muss, also nur Fußgänger überqueren dürfen. Es ist also eher ein Fußgänger- und kein reines Radfahrerproblem.
a) Der verunglückte Radfahrer IST abgestiegen und hat geschoben, der Verweis auf den Absteigezwang führt in diesem Fall ins Leere ...
b) Das FAHRrad ist ein FAHRzeug, kein Schiebzeug. Wenn man das Fahrrad als Verkehrsmittel ernst nehmen will, dann muss es durchgängig als Fahrzeug nutzbar sein, insbesondere auf ausgewiesenen Radrouten, wie hier. Im übrigen muss man immer mit Radfahrern, die nicht mal so eben schnell absteigen und schieben können. Da ich Leute mit Handicap im Bekanntenkreis habe, lege ich da doch Wert drauf, darauf mal hinzuweisen ...
c) Es gab bis vor wenigen Jahren die Landesstraße als Alternative: Man konnte, aus Ettlingen gesehen, kurz vorm Bf Busenbach den BÜ zur Landesstraße nehmen. Dann hat man aber dort Radverbotsschilder aufgestellt, Grund: Kapazitätsprobleme der Ampeln, wenn man die Radler bei den Räumzeiten berücksichtigen müsste, was man bis dahin wohl nicht tat ... Klage eines Bekannten dagegen ist anhängig, steht aber im Verwaltungsgerichtsüberlastungsstau ... Da auch der Graf-Rhena-Weg auf eine Brücke (Moosalb) zuläuft, bei der man zum Absteigen aufgefordert wird, gibt es derzeit keine einzige durchgehend legal beFAHRbare Radroute zwischen KA und Herrenalb im Albtal ... Echt toll ...
Tullastraßenkonzern und Radfahrer sind eh so 'ne Sache für sich ... Insbes. auch bei den BÜs ...
Ein Bsp.: Es gab vor wenigen Jahren einen tödlichen BÜ-Unfall in der Rheinstrandsiedlung. Habe mir den BÜ angeschaut: Sicht zugewachsen und nicht den Normen ERA und EFA bzgl. BÜs entsprechend, habe ich so auch moniert. Durchgeführte Maßnahmen: Radfahrverbot (auf der Hauptradroute einer Schule), weitere Gatter aufgestellt, die den BÜ noch weniger den Normen ERA und EFA entsprechend machten. Inzwischen ist da glaub 'ne techn. Sicherung, aber das Radfahrverbot besteht da m.E.n. immer noch ...
An anderer Stelle wurde mit einem Haltestellenumbau eine Radroute verbaut. Etc.