Die Stellplatzverordnung privilegiert den Autoverkehr, denn die Kosten trägt nicht der Autoverkehr, sondern die Allgemeinheit. Dies wird einfach als Selbstverständlichkeit hingenommen. Jetzt kommt noch eine weitere Begünstigung des Autoverkehrs hinzu: Bei der Erstellung von Parkplätzen muss pro 20 Plätzen eine Ladesäule errichtet werden. Diese zahlen aber nicht die Autofahrer, sondern über den Umweg der Stellplatzverordnung alle, auch wer gar kein Auto fährt.