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Und was willst du oder man mit der Beschwerdestelle erreichen?Hallo,
Seit Jahren kommt es am Entenfang zur HVZ, immer wieder zu Situationen die durch den Autofahrer hervorgerufen werden.
Gibt es da nicht eine Beschwerdestelle oder so ?
ranfahren bis die nur noch gelb sehen und dann Bimmel/ Horn?Hallo,
Seit Jahren kommt es am Entenfang zur HVZ, immer wieder zu Situationen die durch den Autofahrer hervorgerufen werden.
Gibt es da nicht eine Beschwerdestelle oder so ?
Machen die jeden Tag.ranfahren bis die nur noch gelb sehen und dann Bimmel/ Horn?
Dein Verweis ist schon richtig. Um den allerdings wirklich verfolgen zu können, muss die Polizei/Ordnungsamt auch beweisen können, dass der Fahrzeugführer erkennen konnte dass er die Kreuzung nicht räumen kann. Wobei sich die Fahrer der AVG/VBK dann den gleichen Vorwurf gefallen lassen müssen, da an dieser Stelle nach BoStrab gefahren wird und auch die Bahn selbstverständlich nicht in die Kreuzung einfahren darf, wenn erkennbar ist, dass die Kreuzung wegen des Rückstaus der Pkw nicht geräumt werden kann. Zu Mal wenn die Fahrzeugführer sich an §11 Abssatz 1 der StVO halten würden der Fahrplan der Linie 62/70 endgültig völlig zusammen brechen dürfte. Ich habe da selbst an Samstagen schon 10 Min vom Rückstau an der Ampel Am Entenfang von der Eckenerstraße kommend bis zur Ersatzhaltestelle in der Lameystraße gebraucht. Unter der Woche ist es sicherlich noch schlimmer.„egoistisch/arrogant oder halt nicht rücksichtsvoll“ ist eine freundliche Umschreibung für „verstoßen gegen §11 Absatz 1 der StVO“… Bußgelder scheint es dafür aber nicht zu geben, daher dürfte das Interesse an einer Verfolgung durch das Ordnungsamt leider gering sein.
Die Verwendung der Durckluftpfeife/Horn auf einer BoStrab Strecke ist verboten, da kein zugelassenes Schallzeichen nach BoStrab. Das kann für den Verwender je nach "Laune" des Betriebsleiters schnell zur Ermahnung/Abmahnung führen, im Wiederholungsfalle zum Entzug des BoStrab Führerscheins.ranfahren bis die nur noch gelb sehen und dann Bimmel/ Horn?