Karte dreigleisiger Ausbau Bahnhofsvorplatz Heilbronn

Interessant finde ich auch den Querschnitt des Bahnsteigs mit der Vermaßung der "Heilbronner Lösung" mit 34er Stufe unterm 55er Bahnsteig. Man spart in der Breite gerade mal 25 cm pro Bahnsteigkante, hat dann aber einen Spalt von schon mal 7,5 cm zwischen Bahnsteigkante und Fahrzeugaußenkante, wo dann vermutlich noch paar cm dazu kommen, weil die Tür muss ja auch noch zugehen, also ab 10 cm aufwärts, oder?
 
Hier ein Ausschnitt von Vorlesungsfolien zum Thema der Barierrefreiheit:
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Alles über 5 cm horizontalem Spalt gilt nur als "mit Erschwernissen zu benutzen" laut Norm DIN 18040-3.
Meine Frage ist, warum man nicht mit den in Karlsruhe angewendeten Maßen plant. Platz sollte ja eigentlich für 3x25cm zusätzlicher Breite sein.

Die anderen Bahnsteige der "Heilbronner Lösung" hatten damals noch nicht diese Norm zu beachten: "Die Norm trat im November 2014 in Kraft" (https://nullbarriere.de/din18040-3.htm, 2024).

Gerade wenn man schon Spaltüberbrücker am Fahrzeug hat, welche die Lücke fast komplett füllen, warum nutzt man das nicht?
Platz als Grund würde ich ausschließen, da sowohl nördlich als auch südlich der Bahnsteige noch platz zu sein scheint.
"Gewohnheit der Heilbronner Fahrer" wäre ein lächerlicher Grund.
Ausfahrzeit der Trittstufe ist bei ET2010 auch nur geringfügig kürzer wenn auf 34cm statt 55cm ausgefahren wird. bei GT8 nochmal geringer.
 
Die Frage mit der 18040-3 hätte man wohl schon im Planfeststellungsverfahren aufwerfen müssen ... Ich fürchte, dafür ist es nun zu spät?!
 
Die Frage mit der 18040-3 hätte man wohl schon im Planfeststellungsverfahren aufwerfen müssen ... Ich fürchte, dafür ist es nun zu spät?!
In der Phase des Baus auf jeden Fall.... Mir ist nur nochmal die Norm in den Kopf gekommen, als du einen Spalt von bis zu 10 cm genannt hast. Ich war bisher leider nur einmal am Heilbronner Bahnhofsvorplatz und hab nicht so darauf geachtet.
Der Spalt ist leider im wahrsten Sinne des Wortes erst mal für einige Jahrzehnte an der Haltestelle zementiert. Ich schätze Kaum, dass man nachträglich noch die Flex ansetzten wird und die Bahnsteige 25 bzw. 50 cm schmaler zu machen.
 
Im Planfeststellungsbeschluss steht die Nebenbestimmung:
80. Der Abstand zwischen Bahnsteigkante und Fahrzeug ist so zu bemessen, dass beim Ausfahren der Spaltüberbrückungssysteme kein Spalt bleibt, an dem mobilitätseingeschränkte Personen hängenbleiben und sich Rollstuhl- und Rolllatorräder verkanten können. Spaltüberbrückungssysteme müssen höhengleich, bündig und ohne Überlappung an den Bahnsteig heranreichen können.
... und weiter unten im begründenden Teil:
Die Spaltbreite zwischen Bahnsteigkante und Fahrzeugen ist systembedingt und bei allen Haltestellen in Heilbronn identisch, sodass bei der geplanten Fahrzeugneubeschaffung der AVG die Spaltüberbrückungssysteme einsetzbar sind und künftig für ein bündiges einsteigen Sorge getragen wird. Die Fahrzeuge selbst sind nicht Gegenstand der Planfeststellung.
 
Die VDV-TramTrains haben den Renderings nach möglicherweise tatsächlich zwei übereinander montierte Schiebetritte für die beiden Höhen (nicht wie die heutigen Fahrzeuge ein gemeinsamer Schwenktritt für beide Höhen), sodass sich der 55 cm-Tritt auch an den Heilbronner Bahnsteigen ausfahren ließe.
 
sodass sich der 55 cm-Tritt auch an den Heilbronner Bahnsteigen ausfahren ließe.
Ist es da flexibel, wie weit der ausfährt? Normalerweise wird er ja gebraucht für Bahnsteigkanten, die 1,65 m von der Fahrzeugmitte entfernt sind, so das EBO-Lichtraumprofil. Beim Heilbronner Bahnsteig mit drunter fahemden 34er Tritt ist der Abstand aber nur 1,4 m, das sind die 25 cm, die man in der Breite spart ...
Die VDV-TramTrains
Hammwa noch nicht ... Wie ist das bei den ET2010 und den älteren Mittelflurern?

Und können die drei Typen eigentlich rechte und linke Seite getrennt ausfahren, also links 55 cm, rechts 34 cm, oder wie will man das künftig mit dem Ausfahren auf dem Bahnhofsvorplatz machen, wo man ja den Trick anwenden will, dass Zweisystemer beiderseits Türen haben und mit rund 21 cm Höhendifferenz der Gleise (Querneigung wegen Wasserablauf mal ignoriert, also wohl in der Praxis weniger ...) für Einsystemlinien 2x rechts 34 cm und für die Zweisystemer zusätzlich links 55 cm realisieren will? Oder fährt dann beiderseits 55 cm aus? Das Thema dort wird ja auch gerade wieder relevant ...
 
Dann hat man ja Glück und das Problem ist in wenigen Jahrzehnten gelöst, da kann man dann locker Platz sparen ... Beim Bestand müsste man es hinnehmen, aber bei einem Neubau?
 
Und können die drei Typen eigentlich rechte und linke Seite getrennt ausfahren, also links 55 cm, rechts 34 cm, oder wie will man das künftig mit dem Ausfahren auf dem Bahnhofsvorplatz machen, wo man ja den Trick anwenden will, dass Zweisystemer beiderseits Türen haben und mit rund 21 cm Höhendifferenz der Gleise (Querneigung wegen Wasserablauf mal ignoriert, also wohl in der Praxis weniger ...) für Einsystemlinien 2x rechts 34 cm und für die Zweisystemer zusätzlich links 55 cm realisieren will? Oder fährt dann beiderseits 55 cm aus? Das Thema dort wird ja auch gerade wieder relevant ...
Für den zukünftigen Hbf (Vorplatz) benötigt man keine unterschiedliche Einstiegshöhen, da die Stadtbahngleise tiefer angeordnet werden als die Einsystemgleise, während die Bahnsteighöhen sich nicht ändern.
 
Und können die drei Typen eigentlich rechte und linke Seite getrennt ausfahren, also links 55 cm, rechts 34 cm, oder wie will man das künftig mit dem Ausfahren auf dem Bahnhofsvorplatz machen, wo man ja den Trick anwenden will, dass Zweisystemer beiderseits Türen haben und mit rund 21 cm Höhendifferenz der Gleise (Querneigung wegen Wasserablauf mal ignoriert, also wohl in der Praxis weniger ...) für Einsystemlinien 2x rechts 34 cm und für die Zweisystemer zusätzlich links 55 cm realisieren will? Oder fährt dann beiderseits 55 cm aus? Das Thema dort wird ja auch gerade wieder relevant ...
Spricht was gegen beiderseits? Ist zwar schon ne Weile her, aber gefühlt wurde als ich vor >10 Jahren zwischen Bietigheim (Baden) und Karlsruhe gependelt bin, mindestens einmal im Monat be 37 cm fälschlicherweise 55 cm ausgefahren. Letztendlich der gleiche Höhenunterstieg, nur halt nach statt vor dem Trittbrett.
 
da die Stadtbahngleise tiefer angeordnet werden als die Einsystemgleise,
Fast ... Auf den Stadtbahngleisen fahren Ein- und Zweisystemer (S1/S11 und Srest), für erstere braucht man nach rechts 34 cm, für zweitere zusätzlich links 55 cm für die Barrierefreiheit. Da am 55-nach-links auf der anderen Seite 34er halten, liegen die Gleise auf unterschiedlichen Höhen.
Führen auf den Stadtbahngleisen nur Zweisystemer, könnte man deren rechtsseitige Bahnsteige mit 55 cm bauen und bräuchte keine zwei Gleishöhen, weil man sich den Ausstieg links sparen könnte oder der nicht barrierefrei sein müsste, so wie heute, wo die Zweisystemer ja auch schon beidseitig aufmachen (wenn sie es noch tun?)
während die Bahnsteighöhen sich nicht ändern.
Ich will doch stark hoffen, dass sie sich ändern, weil heute sind sie ja bei irgendwas um 15 oder 18 cm oder so ...
 
Spricht was gegen beiderseits?
Nicht wirklich viel ... Kanten mit 34/38 haben wohl 1,58 m Abstand zur Gleismitte, 55er 1,65 m. Für die Stufe dürften die 7 cm kein Problem sein, da der Bahnsteig niedrig genug ist für die Dicke der Stufe. Nur wenn jemand zu nahe an der Kante steht, könnte er, wenn's dumm läuft, einen blauen Fleck am Fuß kriegen, weil die Stufe ihn trifft auf ihren letzten paar cm ...
 
Und können die drei Typen eigentlich rechte und linke Seite getrennt ausfahren, also links 55 cm, rechts 34 cm, oder wie will man das künftig mit dem Ausfahren auf dem Bahnhofsvorplatz machen, wo man ja den Trick anwenden will, dass Zweisystemer beiderseits Türen haben und mit rund 21 cm Höhendifferenz der Gleise (Querneigung wegen Wasserablauf mal ignoriert, also wohl in der Praxis weniger ...) für Einsystemlinien 2x rechts 34 cm und für die Zweisystemer zusätzlich links 55 cm realisieren will? Oder fährt dann beiderseits 55 cm aus? Das Thema dort wird ja auch gerade wieder relevant ...
Ich schätze mal, dass das bei den ETs kein Problem sein sollte. Es wird ja bereits heute an den "Kamelbuckel"-Haltestellen bei den ersten beiden Türen die Trittstufen auf 55cm und die anderen auf 34cm ausgefahren. Auch bei den GT8ern. Bei den ETs wird es wohl einfach mit einem Software-Update gehen, bei den GT8ern müsste man evtl. die Steuerelektronik anpassen.
 
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Führen auf den Stadtbahngleisen nur Zweisystemer
Gut, man muss mal schauen, was bei den Untersuchungen zum Abschnitt Hbf – Ebertstraße bei rauskommt, aber ein Problem dabei wäre aber die ungleichmäßige Belastung der Bahnsteige – vier bis fünf Fahrten pro 10 Minuten auf den Stadtgleisen bei gleichzeitig etwas verlängerten Aufenthaltszeiten (S1/11 und die Kurzläufer der Linie 3 haben aktuell immerhin eine Minute, die 2 und die normale 3 zwei Minuten Aufenthaltszeit), während an Zweisystemlinien nicht viel mehr als eineinhalb Linien zu erwarten sind (optimistisch vielleicht mal drei Fahrten/h nach Durmersheim, drei Fahrten nach KA-West, und drei Fahrten/h aus Richtung Bretten zum Albtalbahnhof).

Und betriebliche Flexibilität zum außerplanmäßigen Überholen ginge für die Einsystemfahrzeuge damit auch verloren.
 
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Fast ... Auf den Stadtbahngleisen fahren Ein- und Zweisystemer (S1/S11 und Srest), für erstere braucht man nach rechts 34 cm, für zweitere zusätzlich links 55 cm für die Barrierefreiheit. Da am 55-nach-links auf der anderen Seite 34er halten, liegen die Gleise auf unterschiedlichen Höhen.
Aber das passt doch dann für
Und betriebliche Flexibilität zum außerplanmäßigen Überholen ginge für die Einsystemfahrzeuge damit auch verloren.
 
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