Karlsruher Modell als Schnittmenge von ÖSPV und ÖPNV

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RK Modell meint das Karlsruher Modell
Minute 15

Zu Anfang werden die verschiedenen Fahrpläne erklärt (Kundenfahrplan, Netzfahrplan usw.)

Wusste gar nicht, dass "echte" Eisenbahner ihren Laden als "Heavy Metal" bezeichnen und der Meinung sind, dass die Regulierungen für Straßenbahnen im Wesentlichen darin bestehen, alles wegzubimmeln, was im Weg steht.

Beim Karlsruher Modell werden "Übergabepunkte" angesprochen. Näheres kommt leider nicht.
Hat da jemand präzise technische Infos?
 
Hallo,

naja ich würde sagen "Heavy Metal" kommt eher aus Hobby-Kreisen...

Beim Karlsruher-Modell gibt es 2 "Übergabepunkte", die Deckungsgleich sein können, es aber nicht sein müssen. Einmal der "Übergabepunkt" wo das Fahrzeug vom BoStrab Netz der VBK auf das EBO-Netz der AVG Infrastruktur wechselt. Ab dem Moment gelten bei den AVG Zügen die Europäischen Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr, bzw so lange man sich noch im KVV befindet auch die KVV Fahrgastrechte. Dann der Wechsel vom System der AVG-Infrastruktur in das Netz der DB InfraGO AG, ab dann gelten die Regeln der DB InfraGO AG.

Das Netz der AVG Infrastruktur ist Rechtlich Eisenbahn nach der EBO (Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung), dann brauchen Züge zB eine Zugnummer und einen Fahrplan und es wird im Raumabstand gefahren, nicht im Sichtabstand.
 
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