Diese kriminelle Handlung an einer Busfahrerin ist hier noch nicht angesprochen worden:
Gemäß Strafgesetzbuch (StGB) sind für den Täter mindestens 5 Jahre Gefängnis fällig. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__239a.htm
Um die betroffene Busfahrerin kümmern sich sicher Kollegen, Freunde und Verwandte und notfalls der auf Opferhilfe spezialisierte Weiße Ring https://weisser-ring.de/
Das ist ein verharmlosende Sprache, genau wie im Untertitel der Ausdruck "fährt mit ihr durch die Gegend". Korrekt wäre: "Der Täter bedrohte die Fahrerin und zwang sie, mit dem Bus Richtung Ellmendingen zu fahren." Ich halte von Verharmlosung von Straftaten mit Personenschaden so wenig wie von dem Geschrei der Bild-Zeitung.Nach bisherigen Ermittlungen hatte die 46-jährige Frau gegen 4 Uhr am Busdepot „Auf der Hub“ einen Gelenkbus übernommen. Beim Kontrollgang entdeckte sie im Bus einen Mann auf dem Boden.
Der Unbekannte hielt einen waffenähnlichen Gegenstand in der Hand und bedrohte sie. Anschließend forderte er die Fahrerin auf, den Bus zu starten und nannte ihr eine Strecke, die sie fahren sollte.
Gemäß Strafgesetzbuch (StGB) sind für den Täter mindestens 5 Jahre Gefängnis fällig. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__239a.htm
Um die betroffene Busfahrerin kümmern sich sicher Kollegen, Freunde und Verwandte und notfalls der auf Opferhilfe spezialisierte Weiße Ring https://weisser-ring.de/