Gefährdung von Radfahrern durch falsch aufgestellte Absperrungen an der Südtangente.

ralf

aus Südstadt
Ich bin heute seit längerem wieder mit dem Rad über die Rheinbrücke gefahren, wie ich das auch in nächster Zeit häufiger vor habe.

Bereits mittags beim Hinweg Richtung Wörth befanden sich im Baustellenbereich wirr herumstehende Absperrungen, welche den Weg aber nicht wirklich versperrten. Ich bin davon ausgegangen, dass diese auf die übl(ich)e Art während dem Werkeln der Bauarbeiter nur halbherzig korrekt hingestellt werden.

Auf dem nächtlichen Rückweg bin ich vorschriftsmäßig den linken Radweg von Wörth Richtung Karlsruhe gefahren, welcher ja aufgrund der Dauersperrung des rechten Radwegs freigegeben ist und dann gemäß der Beschilderung in Maxau umständlich auf die rechte Seite gewechselt.

Plötzlich tauchte NACH einer MIV-Auffahrt (müsste 10 gewesen sein, denn danach kam 9 - Knielingen) eine Absperrung auf. Ich hatte die Situation erst so wahrgenommen, dass die Absperrung seitlich steht. Beim Überqueren der Auffahrt stellte ich fest, dass die Absperrung beinahe den gesamten Weg blockiert hat. Aufgrund dieser unerwarteten Situation musste ich auf der Auffahrt auf Schrittgeschwindigkeit herunterbremsen. Eine Situation, bei der ich mich recht unwohl fühlte, allgemein habe ich bei den Auf- und Abfahrten auf der Südtangente immer die Angst, von Kraftfahrzeugen übersehen zu werden. Ich vergewissere mich also, dass nichts kommt und versuche die Stelle so schnell wie möglich hinter mich zu bringen. Nachdem ich durch den verbliebenen Spalt hinter die Absperrung gelangte, sah ich mir die Absperrung von dieser Seite an. Hier ein Verbotsschild und Reflektoren.
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Das fand ich etwas skurril, denn in diese Richtung ist das Befahren meines Wissens ohnehin verboten. Ich habe das erste Bild gemacht. Also weiter Richtung Ortseingang Knielingen. Wieder tauchte eine Absperrung auf, diese stand nicht ganz so sehr im Weg.
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Nachdem ich mich umdrehte und die andere Seite betrachtete, sah ich wieder Reflektoren und Verbotsschilder.
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Ich frage mich: WAS SOLL DAS?

Zum einen stehen die Absperrungen allesamt falschherum (bzw. zusätzlich seitlich am Rand), soweit ich mich an den Mittag erinnere die schräg auf der Nordseite herumstehenden Absperrungen tendenziell ebenfalls. Zum anderen: Sollte die Sperrung des Weges gewollt sein, wird man durch vorherige Schilder auf einen gesperrten Weg geleitet und es stellt sich die Frage, wo der Radverkehr ansonsten fahren soll. Eine unangekündigte Sperrung der einzigen Rheinquerung im näheren Bereich wäre doch ein ziemliches Armutszeugnis für die "Fahrradstadt Nummer 1 in Deutschland". Gerade wenn man normal an diese Stelle gelangt und dann keine Möglichkeit hat, seinen Weg legal in irgend eine Richtung fortzusetzen. Dann käme noch die Gefährdung hinzu. Als Leihe sehe ich da einen Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Vielleicht mögen das die Experten bestätigen oder mich korrigieren.

Ich bin auf die nächsten Tage gespannt... Nein, ich fürchte weitere böse Überraschungen ist wohl die passendere Wortwahl. ☹

Für die schlechte Qualität meiner Smartphone-Schnappschüsse im dunklen will ich mich entschuldigen. Eigentlich bräuchte man Fotos bei Tageslicht und natürlich bei der ersten Absperrung eines von der erstgesehenen Seite. In der Hoffnung, dass sie zur Situationsschilderung beitragen, habe ich die Schnappschüsse dennoch mal angefügt.
 
Im Nachhinein muss ich anmerken: Als Radfahrer erreicht man die Rheinbrücke auch vom Rheinufer aus, welches z.B. vom Rheinhafen erreichbar ist. Man müsste aber halt wissen, dass man dort entlang fahren müsste.
 
Auf den Bildern kann man eigentlich nix wirklich erkennen ...

Ich erinner mal an § 39:
(2) ... Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts. Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie in der Regel über diesen angebracht.
Auf dem Weg stehend ist für mich auch eine Form des "über", also könnte man ganz legal auf der Fahrbahn radeln, denn der Radweg dort ist, für eine Schnellstraße eher unüblich, ein ganz normaler straßenbegleitender Geh- und Radweg, also ist das legal. Ob's auch empfehlenswert wäre ... :whistle: Obacht: Wegen Covid können wir aber zu keiner Beerdigung kommen! Eigentlich sollten Autofahrer aber damit rechnen, denn in Wört-Max. wird vor Treckern etc. gewarnt und S-Pedelecs dürfen ja auch nicht auf den Radweg, sondern müssen auf die Fahrbahn.
 
Auf den Bildern kann man eigentlich nix wirklich erkennen ...

Ich erinner mal an § 39:
Auf dem Weg stehend ist für mich auch eine Form des "über", also könnte man ganz legal auf der Fahrbahn radeln, denn der Radweg dort ist, für eine Schnellstraße eher unüblich, ein ganz normaler straßenbegleitender Geh- und Radweg, also ist das legal. Ob's auch empfehlenswert wäre ... :whistle: Obacht: Wegen Covid können wir aber zu keiner Beerdigung kommen! Eigentlich sollten Autofahrer aber damit rechnen, denn in Wört-Max. wird vor Treckern etc. gewarnt und S-Pedelecs dürfen ja auch nicht auf den Radweg, sondern müssen auf die Fahrbahn.
Danke für den Hinweis, dass ich ganz legal sterben könnte. Eigentlich müssten die Fahrer schneller Kraftfahrzeuge allgemein damit rechnen, dass es noch andere Verkehrsteilnehmer gibt. Aber wann ist schon eigentlich? :unsure:
 
Ich bin vor viiieeeelen Jahren mal aus Richtung Süden mal einfach den gelben Schildern hinterhergefahren und so über die Auffahrt Maximiliansau auf der Südtangente gelandet. Ich schwöre damals stand dort noch kein Radfahrverbot! Jedenfalls fiel mir keins auf ... Wie man sieht, habe ich es überlebt! Und jetzt noch paar Hosiannas auf der Wolke ... ;)
 
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