Ampelregelung für Radfahrer

In der heutigen BNN gibt es einen Artikel mit dem Titel "Welche roten Ampeln gelten für Karlsruher Radfahrer?" ( online leider hinter Bezahlschranke) .
Dieser Fall zeigt mal wieder wie mangelhaft die Regelkenntnisse von Autofahrern
( hier dem anzeigeerstellenden Polizisten) oft sind. Denn die StVO (§ 37(6) ) von 2013 sagt:
Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.
Da es für diese Radverkehrsführung keine "besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr" gibt, muss die Fahrbahnampel beachtet werden. Nicht einmal die bis 31.12.2016 gültige Sonderregelung ist einschlägig. Das Einzige, was man dem Polizisten zu Gute halten kann, ist das die Streuscheiben für die Fußgängerfurt noch Radsymbole haben. Die hätten durch reine Fußgänger-Streuscheiben ersetzt werden müssen.
 
In der heutigen BNN gibt es einen Artikel mit dem Titel "Welche roten Ampeln gelten für Karlsruher Radfahrer?" ( online leider hinter Bezahlschranke) .
Dieser Fall zeigt mal wieder wie mangelhaft die Regelkenntnisse von Autofahrern
( hier dem anzeigeerstellenden Polizisten) oft sind. Denn die StVO (§ 37(6) ) von 2013 sagt:
"Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten."
Da es für diese Radverkehrsführung keine "besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr" gibt, muss die Fahrbahnampel beachtet werden. Nicht einmal die bis 31.12.2016 gültige Sonderregelung ist einschlägig. Das Einzige, was man dem Polizisten zu Gute halten kann, ist das die Streuscheiben für die Fußgängerfurt noch Radsymbole haben. Die hätten durch reine Fußgänger-Streuscheiben ersetzt werden müssen.
Halt, genau das "diese" steht nicht in der StVO!
In der steht "(irgend)eine" Radverkehrsführung (genauer: stünde dort, wenn nicht der unbestimmte Artikel im Plural entfiele) und das macht Fälle von Kreuzungen, wo es eine Mischung von Schutzstreifen/Radfahrstreifen, für die die Fahrverkehrsampel gelten soll, und Bordsteinradwegen, für die eine Rad-/Fuß-Kombi-Streuscheibe für Linksabbieger nötig ist, knifflig. Hier hat der Ostring einen Bordsteinweg und wer von dort von Norden in die Durlacher Allee nach Osten abbiegen will, für den gibt es diese Kombischeibe, weil er die Fahrverkehrsampel nicht sehen kann. Für den von Westen kommenden Radspurradler ergibt das eine böse Falle, wenn er keine eigene Radampel hat, die die Stadt laut Artikel nicht aufgestellt hat, weil ja eigentlich der gesunde Menschenverstand sagt, dass die Fahrverkehrsampel reichen sollte ...
Das Problem ist der Designfehler in der StVO, den die Praktikanten im Bundesverkehrsmyterium verbockt haben, den man in KA nur mit teuer Geld reparieren könnte ...
Eine Verpflichtung abzusteigen zum Weg wechseln zum Grünanfordern, wie die Polizei meinte, gibt es m.E. aber nicht, man muss halt streng nach StVO bei Furt-Rot anhalten und hat dann nachfolgende Radler auf dem Gepäckträger kleben ...
Ich hoffe, die Dame hat einen guten Anwalt ... Die Tendenz des AG ohne einen solchen steht ja schon vorab im Artikel ...
 
wie mangelhaft die Regelkenntnisse von Autofahrern ( hier dem anzeigeerstellenden Polizisten) oft sind.

Nicht einmal die bis 31.12.2016 gültige Sonderregelung ist einschlägig.
Apropos Polizei-Regelkenntnisse und 2016 ...
Dadurch entstehen viele Fälle von "freie Fahrt für freie Radler", bspw. diese Stelle, wo die Wegweiser zeigen, dass das eindeutig auch für Radler gedacht ist, aber Radsymbole für Radler fehlen, auch keine Fahrverkehrsampeln da, also freie Fahrt. Da hat aber auch schon vor 2016 die alte Regel micht gegolten, weil da keine "Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt", denn das wäre nur bei drei Furtstrichen gegeben, nicht bei zwei (wie dort), nicht bei vier ...

Dazu noch eine Anekdote:
Kriegsstr./Ritterstr. während des Tunnelbaus, Querung für Fuß und Rad (mit" Schleichradler frei") wiedereröffnet, aber nur Fußgängersymbole in der Ampel. Kurz drauf stand eine Polizeiaktion in den BNN und darüber auch in der FB-Gruppe KARLSRUHE, dass die Polizei Rotlichradler rausgefischt hat (laut einem Bekannten als Zeugen ziemlich rüde). Ich habe also in der FB-Gruppe über die wahre Rechtslage ("freie Fahrt für freie Radler") aufgeklärt, musste dafür viel Prügel einstecken, wusste aber, dass dort ein für Verkehrssicherheit zuständiger (inzwischen aber pensionierter) Polizist mitliest. 1-2 Tage später waren die Streuscheiben getauscht, hoffentlich auch die Bußgeldverfahren eingestellt ...
Also bzgl. Regelunkenntnis hast Du nicht ganz Unrecht ...
 

Update in diesem Fall: das Knöllchen ist rechtens.

Die Frage die sich mir aber stellt ist: wieso sind an dieser Ampel die West-Ost Fußgänger- nicht mit den Autoampeln gemeinsam geschalten? Ich sehe oft Leute dort, die nicht drücken und dann verwundert sind, wenn die Fußgänger Ampel gar nicht auf Grün springt. Sowohl Radler als auch Fußgänger.
Scheinbar ist die Radfahrerin anders als ich es erst vermutet hatte erst hinter der Ampel an der Durlacher Allee auf diese eingebogen. Das macht die Sache natürlich komplizierter. Die Begründung der Richterin, welche hier die Umstände, mit denen andere Verkehrsteilnehmer aus ihrer Sicht rechnen als Entscheidungsgrundlage herangezogen hat, hört sich für mich als Laie allerdings nicht so stichfest an. Möglicherweise sind höhere Instanzen hier anderer Ansicht.
 
Die Polizisten nahmen wohl zunächst an, sie wäre auf der falschen Seite gefahren, was sich als nicht stimmend rausstellte, und sahen ihren Fahrweg als gefährlich an, in der Tat.
Den genauen Fahrweg, den man vorne am Richtertisch anhand von Bildern ausgekungelt hat, kenne ich nicht, es hörte sich an, als hätte sie zunächst die Furt berührt, da war das Rotlicht auf jeden Fall relevant, und ich vermute, sie ist dann diagonal dazu raus, was gefährlich nach den anderen in die Seite fahren aussah ...

In der Tat bricht die Annahme "gefährlich" in sich zusammen, denn es hätte ja durchaus sein können, dass vorher jemand gedrückt hätte und sie völlig legal gefahren wäre, dann hätte man die "Gefährlichkeit" nicht per Rotlichtverstoß ahnden können ...

Es gibt aus den Reihen der Zuschauer aber eine kompetente Initiative, die Schaltung zu ändern, mal schauen, was als Reaktion kommt, ob bspw. evtl. die Räumzeiten gegen eine Grünschaltung ohne Betteln spricht ...
 
Die Frage die sich mir aber stellt ist: wieso sind an dieser Ampel die West-Ost Fußgänger- nicht mit den Autoampeln gemeinsam geschalten?
So ganz überschlägig betrachtet: Der Fahrbahnverkehr von Westen kommend hat Räumzeiten von so um die 10 s (Radfahrer vielleicht noch minimal mehr, Kraftfahrzeuge minimal weniger, wobei dann aber natürlich der langsamere Wert maßgebend ist, insbesondere geradeaus) und die Mindestfreigabezeit sind zumindest theoretisch nur 5 s (keine Ahnung was tatsächlich geschaltet ist, könnten real auch 10 s sein). Die Fußgängerfurten auf der Südseite benötigen dagegen rund 25 - 28 s Mindestfreigabe- und Räumzeit. Bei wenig Verkehr in der Zufahrt (sowohl auf der Fahrbahn als auch der Fußgängerfurt) würde damit die Umlaufzeit spürbar verlängert werden – und auf Grund der Gestaltung der Kreuzung mit separaten Phasen für jede Zufahrt würde damit auch die Wartezeit für die Fußgängerfurt auf der Nordseite (dank der günstigeren Kreuzungsgeometrie dürfte die nur ca. 20 s Freigabe- + Räumzeit haben) entsprechend länger.
 
Zuletzt bearbeitet:
So ungefähr ist auch der schnelle Tenor auf die o.g. Anfrage ...
Zzgl. wenig Bedarf und geringe Wahrscheinlichkeit, den Slot zum Drücken zu verpassen ...
 
Wäre es möglich bzw. wie groß wäre dann der Aufwand, ohne weitere Änderungen an der Steuerung der Ampelanlage, die Streuscheiben der Fußgängerfurt auszutauschen und sie zu reinen Fußgängerampel zu machen und dazu neue Signalgeber aufzuhängen, die ausschließlich für Radfahrer sind und mit an der Fahrbahnampel hängen ?
 
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