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Welche Sicherheit ? "Schutzstreifen" sollen Radfahrer dazu animieren, weiter rechts zu fahren als für sie gut ist.Dann darf man sich wieder schoen aus der vermeintlichen Sicherheit unter den Autoverkehr mischen.
Ich glaub, die wurden in Karlsruhe nur eingeführt, weil man für irgendeine Nominierung möglichst viele Kilometer mit "irgendwas für Radfahrer" braucht.Welche Sicherheit ? "Schutzstreifen" sollen Radfahrer dazu animieren, weiter rechts zu fahren als für sie gut ist.
Du verstehst "Schutzstreifen" einfach nur flasch!Welche Sicherheit ? "Schutzstreifen" sollen Radfahrer dazu animieren, weiter rechts zu fahren als für sie gut ist.
Nach links mindestens 1,50 m, bei hohem Tempo, Lkw, Kindern etc. auch gerne mehr ...Einfache Rechnung: Gängige Rechtsprechung geht von mindestens 1,5m Abstand rechts und links vom Radler aus.
(heute in § 5 (4) zu finden) Es definiert zudem die Messung ab Lenkerende.„Hält ein Radfahrer von dem unmittelbar neben der Fahrbahn verlaufenden Gehweg einen Abstand von 75 bis 80 cm, so hat er in aller Regel gegenüber den Benutzern des Gehweges seinen Pflichten aus § 1 StVO erfüllt“
Da hat man den Meter nach rechts im Prinzip eben mal nebenbei (obiter dictum) zum Normalfall erklärt. Und wenn man 50 cm zur Mitte einhält, geht sogar mehr für Motorradfahrer, die sich in die Kurve neigen ...„Der Kläger fuhr außerhalb einer geschlossenen Ortschaft im Bereich einer für ihn linken Kurve mit einer Geschwindigkeit, die ihn veranlassen durfte, sich zur Verminderung der Zentrifugalkräfte über den auf gerader Strecke angemessenen Sicherheitsabstand zum rechten Fahrbahnrand von etwa 1 m hinaus etwas zu entfernen. Seine Entfernung betrug im Bereich der Anstoßstelle etwa 1,50 m, überschritt also um etwa 50 cm den auf gerader Strecke im allgemeinen einzuhaltenden Sicherheitsabstand. Dies ist eine Überschreitung, die sich noch in dem Freiraum bewegt, den § 2 Abs. 2 StVO im konkreten Fall dem Fahrzeugführer belassen hat. …“
Also bei mir sind die meisten um die 60 cm breit, eins kratzt an den 70 cm und mein Liegedreirad kommt auf 90 cm, der Anhänger fürs Normalrad auf 'n Meter ...Lassen wir den Radler selbst nochmal 50cm breit sein
So ist es. Überholen ohne Wechsel auf die Gegenspur, sofern vorhanden (bspw. bei den in KA häufigen Fahrbahnen neben Gleisen idR nicht, die sind in alt 4 m breit (Karlstr.), in neu spendiert man uns 4,5 m (Tullastr.?), geht nicht legal.und das Auto brutto, also inkl. der Spiegel 2m (70% der Neuzulassungen sind breiter, sagt der ADAC). Wenn das Auto dann zum Gegenverkehr überhaupt keinen Abstand hält, müßte die Spur dennoch schon 5,5m breit sein, um einen Überholvorgang ohne Spurwechsel zu erlauben. Gibt es irgendwo in Karlsruhe eine derart breite Spur, so wette ich drauf, daß sie rechts mit PKW zugeparkt ist und also wieder schmäler.
Dort radel ich inzwischen auf der linken statt der rechten Seite, Grund sieht man auf dem ersten Bild ...Deshalb wird jeder, dem sein Leben wichtig ist, links von diesen lächerlichen, dummen, lebensgefährlichen "Schutzstreifen" radeln. Ich hoffe, daß die bald wieder weggemacht werden werden.